Archiv für den Monat: Mai 2020

Attac kritisiert Zustimmung zu EU-Vietnam Abkommen


Kein Schutz für Menschen- und Arbeitsrechte, weiterer Ausbau der Paralleljustiz für Konzerne: Mit den im Investitionsabkommen enthaltenen Sonderklagerechten für Konzerne können diese und ausländische Investor*inne alle Vertragsstaaten inklusive Österreich auf Schadenersatz verklagen, sollten diese zum Beispiel Gesetze zum Klima- oder Arbeitsschutz erlassen, welche die Profite der Konzerne verringern könnten, kritisiert Attac.
https://www.attac.at/news/details/attac-kritisiert-zustimmung-zu-eu-vietnam-abkommen

Dem EU-Kanada-Handelsabkommen (CETA) dürfen Bundestag und Bundesrat nicht zustimmen!

Nehmen Sie / Nehmt am 10., 16. und 17. Mai an der bundesweiten CETA-Aktions- und Strategiekonferenz (organisiert als Videokonferenz) des Netzwerks Gerechter Welthandel und lokaler Bündnisse und Initiativen teil! Anmeldung und Infos unter https://www.gerechter-welthandel.org/ceta-konferenz

Worum geht es bei CETA?

Gegen das CETA-Abkommen hat das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden angenommen. Sollten in absehbarer Zeit die Karlsruher Richter*innen CETA als mit dem Grundgesetz konform erklären, ist bald darauf mit der Vorlage eines Zustimmungsgesetzes im Bundestag zu rechnen. Passiert dieses Gesetz nach dem Bundestag wie vorgesehen auch die Länderkammer und unterschreibt es der Bundespräsident abschließend, wäre CETA in Deutschland ratifiziert. Damit wäre die von vielen zivilgesellschaftlichen Bündnissen seit Jahren lange geforderte Wende hin zu einer alternativen europäischen Handelspolitik zugunsten aller Menschen und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen in weitere Ferne gerückt.

Das bundesweite Netzwerk Gerechter Welthandel sowie lokale Bündnisse und Initiativen, darunter das Kölner Bündnis, wollen den Protest gegen die Ratifizierung des CETA wiederbeleben, denn:

  • CETA schützt die öffentlichen Dienstleistungen im Interesse der Bürger*innen völlig unzureichend und liefert sie profitgierigen Kapitalanleger*innen aus
  • Das im CETA zentral verankerte Ausschusssystem ist nahezu allmächtig, indem es an den gewählten Volksvertretungen der CETA-Vertragsstaaten vorbei völkerrechtlich verbindliche Standards setzen kann
  • Die Bestimmungen im Kapitel über Arbeitsrechte haben keinen Durchsetzungsmechanismus und sind deshalb zahnlos
  • Das vorgesehene Investitionsgerichtshofssystem (ICS) genügt nicht den Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten und garantiert Konzernen Sonderklagerechte auf finanzielle Entschädigung bis in zweistelliger Milliardenhöhe gegen Staaten, wenn die Investoren ihre Gewinnerwartungen nicht erfüllt sehen
  • CETA bedeutet eine Abkehr von den Pariser Klimazielen, indem es eine Steigerung des Welthandelsvolumens bewirkt und z.B. den europäischen Import klimaschädlichen kanadischen Rohöls aus Teersand und Flüssiggas fördert
  • CETA führt zur groben Missachtung der Rechte indigener Völker in den kanadischen Rohstoffabbaugebieten
  • CETA untergräbt den Tierschutz und stellt eine Gefahr für die bäuerliche Landwirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks dar

Mit der Konferenz setzen wir auch auf das Engagement neuer Leute, die aktiv werden wollen. Es wird vor allem um eine Vernetzung vor Ort mit der Klimabewegungen und Gewerkschaften gehen. Für den Herbst ist eine Folgekonferenz geplant, die hoffentlich „life“ stattfinden kann und auf der weitere Schritte zum Stopp des CETA vereinbart werden sollen.