Bündniskonsens

Konsens des „Kölner Bündnisses für gerechten Welthandel“ und nachhaltige, soziale und demokratische Entwicklung

Oberstes Ziel künftiger Handelspolitik muss sein, dass Konzerninteressen nicht über die Interessen von Mensch und Umwelt gestellt werden. Das „Kölner Bündnis für gerechten Welthandel“ tritt für fairen Handel ein und lehnt nationalistischen Protektionismus („Unser Land zuerst“) ab.

Der vorläufig in Kraft gesetzte CETA-Vertrag mit Kanada läuft, ebenso wie andere (fertige oder geplante) Handelsabkommen der EU, auf das Gegenteil hinaus. Vorherrschender Ansatz der gegenwärtigen Handelspolitik ist vor allem die Beseitigung aller Regeln (der sog. nichttarifärer Handelshemmnisse), die schon im Ansatz die Profite und Gewinnerwartungen der Kapitalbesitzer multinational operierender Konzerne und von Spekulanten schmälern (könnten).

Wir fordern deshalb:

  • den Stopp der vorläufigen Inkraftsetzung des EU-Kanada-Handelsabkommens (CETA).
  • die Verhandlungen der EU mit Japan (JEFTA-Abkommen) auszusetzen.
  • sowohl das auf Eis gelegte Transatlantische Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) als auch das multilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) aufzugeben.
  • die Wirtschaftspartnerschaftsverträge mit afrikanischen Staaten (EPAs) aufzuheben und im Sinne fairer Entwicklungspartnerschaften neu zu verhandeln, da der „Freihandel“ zur fortschreitenden Verarmung Afrikas beiträgt und immer mehr Menschen zur Flucht aus ihrer Heimat zwingt.
  • alle weiteren an Konzerninteressen ausgerichteten Handelsprojekte der EU (z.B. mit Mexiko, Vietnam oder den MERCOSUR-Staaten Lateinamerikas) zu stoppen.

Unabdingbare Voraussetzung von Handelsverträgen ist für das „Kölner Bündnis“ demzufolge die Unterstützung der Initiative der Vereinten Nationen zu einem „UN-Treaty“, der die Menschenrechte zur Grundlage einer neuen Weltwirtschaftsordnung macht, sowie die Erteilung eines völlig neuen Verhandlungsmandats der Regierungen an die EU-Kommission. Zum anderen darf die Bundesregierung einem solchen Mandat nur zustimmen, wenn darin die im Folgenden aufgeführten Kriterien für Handelsverträge erfüllt sind:

  • Volle Transparenz für die Öffentlichkeit von Beginn an
  • Verankerung hoher Schutznormen im Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsrecht
  • Verbindlichkeit des Vorsorgeprinzips im Gesundheits- und Naturschutz
  • Konsequente Beachtung der UN-Klimavereinbarung von Paris (2015) als Mindestforderung, der UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (SDG) und des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)
  • Keine Sonderklagerechte für Konzerne gegen Staaten, in welcher Form auch immer (ISDS, ICS oder MIC)
  • Verzicht auf das Prinzip der sog. Regulatorischen Kooperation, das intransparenten Ausschüssen in Handelsverträgen langfristig quasi-legislative Regulierungsbefugnisse erteilt
  • Sicherung der eigenständigen Entwicklung und heimischen Wirtschaft für Länder der sog. Dritten Welt
  • Abkehr vom Wachstumsdogma, stattdessen sukzessive Reduzierung des klimaschädlichen Warenverkehrs durch Beendigung der subventionierten Billigtransporte und den Ausbau regionaler Wirtschaftskreisläufe

Besondere Bedeutung kommt der Absicherung der lokalen und regionalen Daseinsvorsorge durch Kommunen und Regionalverbände zu, die weltweit durch die Deregulierungsideologie der sog. Freihandelsverträge bedrängt sind. Die immer wieder aufkommenden Bestrebungen, die Privatisierung öffentlicher Aufgaben über sog. PPP- bzw. ÖPP-Projekte zu erreichen, lehnen wir weiterhin ab. Die in Deutschland grundgesetzlich garantierte Selbstverwaltungshoheit der Kommunen ist eine wichtige Basis der Verfassung und des Sozialstaats. Sie ist auch Grundlage zivilgesellschaftlicher Mitwirkung vor Ort. Deshalb lehnt das „Kölner Bündnis“ Handelsverträge mit sog. Negativlisten (wie z.B. bei CETA und TTIP) ab und fordert für das neue Verhandlungsmandat die ausschließliche Anwendung von Positivlisten, in denen alle, auch künftige, Bereiche der Daseinsvorsorge von Privatisierungen auszunehmen sind.

Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen, lokaler, bundesweiter und globaler Vernetzung demokratischer Organisationen wollen wir diese Ziele durchsetzen.

Plenumsbeschluss vom 25. Oktober 2017

Der Bündniskonsens steht auch als PDF Download zur Verfügung.